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News des Vereins

Jahreshauptversammlung des Hauptvereins am 28.03.2014 - Aktualisierung

Die diesjährige Jahreshauptversammlung der SG Massen (Hauptverein) findet am 28.03.2014 im Pfarrheim der Kath. Kirchengemeinde St. Marien, Massener Hellweg 41, in 59427 Unna statt. Beginn ist um 19.00 Uhr.

Die Tagesordnung sieht wie folgt aus:

1. Begrüßung
2. Totenehrung
3. Verlesen / Genehmigung der Niederschrift vom 22.03.2013
4. Berichte der Abteilungen (Fußball, Handball, Turnen) und des Hauptvereins
5. Mitgliederwesen
6. Kassenbericht und Bericht der Kassenprüfer
7. Wahl eines Versammlungsleiter / einer Versammlungsleiterin
8. Aussprache und Entlastung des Vorstandes
9. Neuwahlen (1. Vorsitzender / Geschäftsführer / Sozialwart)
10. Satzungsänderung
11. Verschiedenes

Anträge sind bis zum 14.03.2014 nicht eingegangen.

Folgende Änderungen zur Satzung werden vorgeschlagen:

§ 1 Geschäftsführende Abteilungsvorstände, Gesamtvorstände der Abteilungen

1) Die geschäftsführenden Vorstände der Abteilungen Fußball, Handball und Turnen bestehen jeweils aus dem 1. Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden, dem Geschäftsführer und dem Kassierer.

2) Die geschäftsführenden Vorstände der Jugendabteilungen Fußball, Handball und Turnen bestehen jeweils aus dem 1. Jugendleiter / Spielgemeinschaftsleiter, dem 2. Jugendleiter / Spielgemeinschaftsleiter, dem Geschäftsführer und dem Kassierer.

3) Die Amtsdauer beträgt 2 Jahre. Wiederwahl ist zulässig. Die Wahl erfolgt einzeln. Der 1. Vorsitzende und der Geschäftsführer werden in Jahren mit gerader
Jahreszahl gewählt, die Wahl des 2. Vorsitzenden und des Kassierers erfolgt in Jahren mit ungerader Jahreszahl.

5) Der geschäftsführende Abteilungsvorstand kann Ausschüsse bilden. Er kann sich mit stimmberechtigten Beisitzern zu einem Gesamtvorstand der Abteilung erweitern, die in seiner Geschäftsordnung festgelegt sein müssen.

Die vorgenannten Absätze sollen aus der Geschäftsordnung (GO) des Hauptvereins (analog dazu in den GOen der Abteilungen) entnommen und in der Satzung im § 19 aufgenommen werden. Die Absätze 2 und 3 des bisherigen § 19 der Satzung werden dort dann zu den Absätzen 6 und 7.

   
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© SG Massen e.V. G. Glock